Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt
Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz 1 Jahr gültig.
Nach Ablauf dieses Jahres ist der ausländische Ausweis in der Schweiz nicht mehr zugelassen.
Er muss deshalb vor dieser Frist in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden, dazu ist eine Kontrollfahrt nötig.
Befreit von der Kontrollfahrt sind, Inhaber/innen von Führerausweisen aus einem EU-/EFTA-Staat.
Geprüft wird ein verkehrsgerechts Fahren. Dies beinhaltet folgende Punkte:
- Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung.
- Korrektes Einspuren.
- Kenntnisse über die Vortrittsregeln, sowie die allgemeinen Verkehrsregeln.
- Das Verhalten im Verkehr.
- Vorausschauende Fahrweise.
- Fahren nach Wegweisern.
- Fahren auf Autobahnen/Autostrassen.
Wichtig!!!
Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge. Danach muss die Person, um ein Fahrzeug in der Schweiz lenken zu dürfen, die gesamte Ausbildung (Nothelferkurs, Theorieprüfung, VKU und wenn möglich Fahrstunden) durchlaufen.
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Liebe Fahrschüler/innen,
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