Fahrschule
Kategorie B / Auto
- Ab dem 1. Januar 2021 kann der Lernfahrausweis Kat. B bereits ab dem 17. Altersjahr beantragt werden. Alle, die den Lernfahrausweis vor dem 20. Lebensjahr erwerben, müssen eine 12-monatige Lernphase durchlaufen, bevor sie die praktische Prüfung ablegen können.
- Wer Jahrgang 2002 hat, kann erst an seinem 18. Geburtstag den Lernfahrausweis erhalten. Wird der Lernfahrausweis vor dem 01.01.2021 ausgestellt, gilt die 12-monatige Lernphase nicht
- Wer Jahrgang 2003 hat und den Lernfahrausweis vor dem 01.01.2022 beantragt, muss die einjährige Lernphase nicht erfüllen.
- Ab Jahrgang 2004 durchläuft jeder die einjährige Lernphase
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